Spendenbescheinigung

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Selbstverständlich erhalten Sie von uns eine Zuwendungsbestätigung (Spendenbescheinigung), die beim Finanzamt steuerlich absetzbar ist.

Generell akzeptiert das Finanzamt Ihren Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung Ihrer Bank statt einer Zuwendungsbestätigung bei einer Spende bis zu einer Höhe von 200 Euro.

Reichen Sie die Buchungsbestätigung oder den Bareinzahlungsbeleg Ihrer Bank im Rahmen Ihrer Steuererklärung dem Finanzamt ein zusammen mit der nachfolgenden „Bestätigung über Geldzuwendung im Sinne des § 10b EStG“ (PDF) ein.

Für höhere Beträge als 200 Euro benötigen Sie eine Zuwendungsbestätigung.

Unabhängig von dieser Regelung erhalten Sie von uns für Ihre Spende ab 25 Euro eine Zuwendungsbestätigung.

Wir sind als gemeinnütziger Verein mit Freistellungsbescheinigung vom Finanzamt Miesbach anerkannt und stellen Spendenbescheinigungen, die offiziell  Zuwendungsbestätigungen heißen, aus.  

Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung!

 

 

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Wo wir helfen

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Wir helfen überall dort, wo es am Nötigsten ist. Unsere Projektpaten zeigen uns die Mißstände und die notwendige Hilfe auf.

Bischof Maipan bei der Gemeinschaft der Franziskanerinnen der ewigen Anbetung in Schwäbisch Gmünd

Wem wir helfen

Direkt | Schnell | Unbürokratisch

Wir stehen mit unsern Projektpaten, den Bischöfen der Katholischen Kirche in permanentem Kontakt. Sie informieren uns über Fortschritt der Projekte und garantieren die zweckgebundenen Einsatz der Spendengelder.